Neue Gebühren seit 01.09.2019
Die Höhe der Besuchsgebühren für Kinder im Kindergarten ist je nach Buchungszeit gestaffelt und beträgt monatlich maximal 100 Euro. (siehe Link Elternentgelte) Der Freistaat Bayern leistet für Kinder in Kindertageseinrichtungen einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro. Dieser Zuschuss wird vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Der staatliche Zuschuss wird von der Landeshauptstadt München im Bereich der Plätze für Kindergartenkinder in städtischen Häusern für Kinder und in städtischen Kindergärten mit der (theoretisch) anfallenden Besuchsgebühr verrechnet. Es ergibt sich somit eine Komplettbefreiung für alle Buchungskategorien . Der staatliche Zuschuss muss nicht separat beantragt werden. Die vormalige staatliche Bezuschussung für Kinder im letzten Einrichtungsjahr vor der Einschulung wurde durch den staatlichen Zuschuss für alle Kindergartenkinder abgelöst.
Nimmt Ihr Kind am Mittagessen teil, wird eine Verpflegungspauschale von 110,00€/Monat erhoben. Bei einer Buchungszeit von 4-5 Stunden/Tag wird eine Basispauschale von 25,00€/Monat abgebucht. Unser Kindergarten bezieht Mittel aus der Münchner Förderformel teil.
Elternentgelte für die Betreuung von Kindern auf Kindergartenplätzen